Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem
Die BayernFM legt besonderen Wert auf ein ethisches, verantwortliches und nachhaltiges Verhalten und verpflichtet sich zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien. Um potenziellen Risiken von Compliance-Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken hat die BayernFM ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses gewährleistet ein faires und sorgfältiges Verfahren gegenüber dem Hinweisgeber und dem Betroffenen.
Der Hinweis unterliegt dabei größtmöglicher Vertraulichkeit und die Identität des Hinweisgebers wird, soweit rechtlich zulässig, geheim gehalten. Diese Vertraulichkeit gilt jedoch nicht gegenüber Strafermittlungsbehörden, dem Betroffenen oder wenn der Hinweis in bewusst unredlicher Absicht gegeben wurde.
Interne Hinweisgeber können und sollen sich mit ihren Hinweisen an ihre Führungskräfte oder an die Compliance-Verantwortlichen wenden. Diese stehen auch externen Hinweisgebern zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Hinweise schriftlich in unserem Compliance-Briefkasten einzuwerfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dabei auf Ihrem Hinweis eine Kontaktmöglichkeit angeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung des Hinweises geben können. Wenn Sie einen Hinweis anonym abgeben möchten, verwenden Sie bitte entweder den Briefkasten oder eine E-Mail-Adresse, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt.
Anonyme Hinweisabgabe |
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem kein Eingangskanal für Beschwerden hinsichtlich Dienstleistungen darstellt. Beschwerden, die auf diesem Weg bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Sollten Sie unzufrieden sein, oder sonstige Anregungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei der BayernFM.
Sollten die vorgenannten Stellen als Adressaten nicht in Frage kommen, können sich Hinweisgeber auch an externe Stellen wenden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass solch externe Meldungen einen schweren Eingriff in das Unternehmen bzw. eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens darstellen können. Sie sind deshalb nur vorzunehmen, wenn erhebliche Gefahren für das Unternehmen oder für individuelle Schutzgüter bestehen, die nicht durch eine Meldung an die genannten internen Stellen abgewandt werden können.
Für Hinweise speziell nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG), wenden Sie sich bitte direkt an das Beschwerdeverfahren unser Konzernmutter, der Bayerischen Landesbank. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link: https://www.bayernlb.de/internet/de/blb/resp/verantwortung/unternehmens…