Fristverlängerung für das Energieaudit bis Ende April 2016

 

Aufgrund fehlender Beraterkapazitäten verlängert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Frist für das obligatorische Energieaudit nun bis Ende April 2016

Hintergrund

Am 22.04.2015 ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten, was Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive – EED) wird mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits für Unternehmen eingeführt.
Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, erstmalig bis zum
5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Aufgrund fehlender Beraterkapazitäten jedoch räumt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun allen säumigen Betrieben eine Fristverlängerung bis Ende April 2016 ein.

Hier gilt die enge Definition der EU, ab wann ein Unternehmen kein KMU mehr ist (Faustregel: ab 50 Mio. € Umsatz und 250 Mitarbeitern ist das Unternehmen kein KMU mehr). Allerdings können auch KMU das Energieaudit nutzen, bspw. als Ersatz für das sog. „Alternative System“ der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung.*

Ziel ist es,einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz (20 Prozent bis 2020) in der Union zu schaffen.

Als Zertifizierter Energieauditor unterstützt die BayernFM Unternehmen bei der Durchführung des obligatorischen Energieaudits

Die Bayern Facility Management GmbH hat eigens ein Experten-Team von Energieberatern aufgebaut, dessen Fachkunde vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überprüft und mit dem Eintrag in die öffentliche Energieauditorenliste bestätigt wurde.


Wie wir Sie unterstützen können

Die Vorgehensweise ist durch die DIN 16247 vorgegeben und umfasst folgende Schritte:

1.    Auftakt-Besprechung
2.    Datenerfassung
3.    Außeneinsatz (Begehung ausgewählter Standorte)
4.    Analyse und LCC/Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
5.    Berichtserstellung
6.    Abschlussgespräch

Darüber hinaus liefert die BayernFM noch eine Aufnahme und Kurzdokumentation von auffälligen Befunden wie z.B. in Bezug auf Trinkwasser, sichtbaren Brandschutz etc.

Mehr als 50 Sparkassen, sowie weitere Kunden haben sich bereits für die BayernFM als Partner bei der Umsetzung der EU-Richtlinie entschieden. Gerne unterstützen wir auch Sie!


Die Zeit läuft!

Gehören Sie zu denen, die noch nicht mit der Durchführung eines Energieaudits begonnen haben?
Falls ja, dann unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Bedenken Sie, die Zeit ist angesichts des Aufwands knapp bemessen.

Wer Ende April 2016 immer noch kein Energieaudit vorweisen kann, wird sich einer Sanktionierung nicht mehr entziehen können. Ausreden es nicht gewusst zu haben, oder keinen Partner gefunden zu haben, werden dann auch nicht mehr akzeptiert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt bereits seit Anfang des Jahres 2016 Stichprobenkontrollen durch.


Frau Roswitha Schalk (089 44233 3360) und Frau Sandra Lustig (089 44233 3370) nehmen gerne Ihre Anfragen entgegen.

Weitere Informationen zum Thema Energieaudit: *
http://www.energieeffizienz-ihk.de/blog/2015/01/28/energieaudits-werden-fuer-grossunternehmen-verpflichtend/